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Résumé de l'achat
PQFORCE Edition Starter
Période de facturation
Ressources
Projets

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Prix hors TVA

Informations sur les abonnements

Ressources et projets

Le système souscrit comprend la quantité d'objets de projet et de ressources configurés par vous. Quel que soit le statut de chaque projet, tous les projets créés dans le système comptent par rapport au volume souscrit. Cela s'applique en particulier aux projets achevés. Tous les objets qui peuvent être planifiés dans les projets sont comptés comme des ressources. Cela comprend les ressources en personnel (employés) et toutes les unités organisationnelles.

Déploiement du système

Après le paiement par carte de crédit, votre système sera prêt à l'emploi dans quelques instants. Les données d'accès correspondantes vous seront envoyées automatiquement par courrier électronique à l'adresse indiquée. Vous pouvez augmenter le nombre de ressources ou de projets à tout moment. Une mise à jour sera active sur votre système dans quelques minutes. Lorsque vous effectuez une mise à niveau, le prix du nombre supplémentaire de ressources et de projets sera débité de votre carte de crédit au prorata pour le reste de la période de paiement en cours. Une réduction du nombre de ressources ou de projets n'est pas possible.

Renouvellement de l'abonnement

L'abonnement est automatiquement renouvelé en fonction de la période de paiement que vous avez choisie. Le renouvellement automatique peut être désactivé et réactivé dans le centre de clientèle. Vous pouvez également passer à une autre période de paiement dans le Centre de clientèle à tout moment à la fin de la période de paiement en cours. En ce sens, il n'y a pas de délai de rétractation.

Désactivation du système

Comme mentionné précédemment, vous pouvez désactiver le renouvellement automatique de l'abonnement dans le centre de clientèle à la fin de la période en cours. À l'expiration de l'abonnement ou si les paiements ne sont pas effectués (par exemple parce que la carte de crédit ne peut pas être débitée), l'accès à votre système est automatiquement désactivé. Toutefois, un système désactivé peut être réactivé pour une utilisation ultérieure. INTRASOFT garantit que les données d'un système désactivé seront conservées pendant une période de 3 mois après la désactivation. La réactivation du système à une date ultérieure n'est généralement pas possible.

Conditions générales d'utilisation du PQFORCE Cloud

1. Service und Vertragsabschluss (Abonnement)

Die INTRASOFT AG ist ein Softwareunternehmen mit Sitz in Hünenberg, Schweiz (nachfolgend «INTRASOFT»), welches die webbasierte Business Software PQFORCE inklusive Updates (Wartung) und Upgrades (Funktionserweiterungen) entwickelt und als Service gegen eine Lizenzgebühr als Abonnement zur Verfügung stellt. PQFORCE dient dem unternehmensweiten Projekt-, Projektportfolio- und Ressourcenmanagement. Nachfolgend bezeichnet «PQFORCE» sowohl die eigentliche Software (technisches Produkt) als auch den von INTRASOFT mittels der Software gegenüber dem Kunden erbrachten Service (Leistungsumfang).

PQFORCE kann vom Kunden entweder als Cloud Service («Software-as-a-Service», nachfolgend «PQFORCE Cloud») oder als Software-Lizenz zur Installation und zeitlich befristeten Nutzung auf der IT-Infrastruktur des Kunden oder eines von ihm beauftragten Dritten (nachfolgend «PQFORCE On-Premises») bezogen und genutzt werden. Die vorliegende Nutzungsvereinbarung regelt ausschliesslich den Service «PQFORCE Cloud». Dieser wird in Form von verschiedenen Abonnementstypen (nachfolgend «Editionen») angeboten.

Durch Abschluss eines Abonnements auf der Website www.pqforce.com (nachfolgend «Website») entsteht unmittelbar ein Vertrag (nachfolgend «Nutzungsvereinbarung») zwischen dem Abonnenten (nachfolgend «Kunde») und INTRASOFT. Mit der Nutzungsvereinbarung erteilt INTRASOFT dem Kunden die Berechtigung zur zeitlich befristeten Nutzung von PQFORCE während der Dauer des Abonnements. Mit Abschluss einer Nutzungsvereinbarung wird der konkret enthaltene Leistungsumfang der gewählten PQFORCE Edition festgehalten. Der Leistungsumfang einer PQFORCE Edition ist auf der Website publiziert.

2. Editionen und Leistungsumfang von PQFORCE Cloud

Der Leistungsumfang von PQFORCE Cloud umfasst, je nach gewählter Edition, einerseits die durch die Software zur Verfügung gestellte Funktionalität sowie, ebenfalls abhängig von der gewählten Edition, die weiteren von INTRASOFT erbrachten Services wie Software-Weiterentwicklung (Erweiterung oder Änderung der Funktionalität), Software-Wartung (Technologieaktualisierungen und Fehlerbehebung), Datensicherung und Support-Bereitschaft (Kontaktierbarkeit bei Fragen, Anregungen etc.).

PQFORCE Cloud wird in den Editionen «Starter», «Advanced» und «Enterprise» angeboten. Der Leistungsumfang bzw. die Unterschiede dieser Editionen sind auf der Website beschrieben. Die verfügbare Funktionalität von PQFORCE Cloud verändert sich naturgemäss laufend mit der Wartung und Weiterentwicklung der Software. INTRASOFT garantiert nicht, dass der Funktionsumfang der Editionen jederzeit vollständig und detailliert dokumentiert ist. Der Kunde anerkennt und akzeptiert dies mit dem Abschluss einer Nutzungsvereinbarung.

INTRASOFT kann den mit PQFORCE Cloud erbrachten Leistungsumfang der Editionen jederzeit mittels einseitiger Vertragsänderung (siehe Ziffer 15.2) in einer für den Kunden zumutbaren Weise ändern. Die Änderung ist insbesondere dann zumutbar, wenn sie aus wichtigem Grund erforderlich wird, wie z.B. durch Störung der Leistungserbringung durch Subunternehmer, und/oder die Leistungsmerkmale von PQFORCE weiterhin im Wesentlichen erfüllt sind.

Bei PQFORCE Cloud nutzt der Kunde PQFORCE auf den Servern von INTRASOFT bzw. eines von INTRASOFT beauftragten Dritten für die Dauer der entrichteten Nutzungsgebühr und der Einhaltung der Vertragsbedingungen.

Übergabe für die vertraglichen Leistungen von INTRASOFT ist der Routerausgang der von INTRASOFT genutzten Hosting-Infrastruktur. Die Anbindung des Kunden an das Internet, die Aufrechterhaltung der Netzverbindung sowie die Beschaffung und Bereitstellung der auf Seiten des Kunden erforderlichen Hardware und Software ist nicht Gegenstand der Nutzungsvereinbarung und obliegt der Verantwortung des Kunden, insbesondere um die vom Kunden gewünschte Performance sicherzustellen.

3. Betriebszeiten und Verfügbarkeit von PQFORCE Cloud

PQFORCE Cloud ist grundsätzlich 7x24h verfügbar («Betriebszeiten»), vorbehältlich geplanter Wartungsarbeiten. Die effektive Verfügbarkeit während den Betriebszeiten hängt jedoch massgeblich auch von Faktoren ab, welche ausserhalb der Kontrolle und Zuständigkeit von INTRASOFT liegen, insbesondere von der Internetanbindung des Kunden, der unternehmensinternen Netzwerkinfrastruktur des Kunden sowie allfälliger Ausfälle beim für das Hosting und den Netzwerkanschluss beauftragten Dritten.

INTRASOFT benötigt ein periodisches Wartungsintervall («Wartungsfenster»), während dessen die uneingeschränkte Verfügbarkeit von PQFORCE Cloud nicht garantiert werden kann, um z.B. neue Releases aufzuschalten oder Plattform-Upgrades durchzuführen. Während solchen Wartungsintervallen kann PQFORCE Cloud mit Unterbrechungen und Einschränkungen trotzdem verfügbar sein. Es besteht jedoch kein Anspruch des Kunden auf normale Nutzung während den Wartungsintervallen. Die wiederkehrenden Wartungsintervalle sind auf der Website publiziert.

Falls in den Betriebszeiten ausserordentliche Wartungsarbeiten erforderlich werden und PQFORCE Cloud deshalb nicht zur Verfügung steht, wird INTRASOFT dies auf der Website publizieren.

4. Datenspeicherung und Datenhoheit

INTRASOFT stellt dem Kunden im Rahmen von PQFORCE Cloud den vereinbarten Speicherplatz zur Verfügung und übernimmt das technische Backup der Daten des Kunden, welche mit PQFORCE Cloud verarbeitet werden. Die konkreten Backup-Intervalle und -arten sowie die Anzahl aufbewahrter Datensicherungskopien sind abhängig von der gewählten Edition. Für die Einhaltung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungs- und Archivierungsfristen seiner unternehmenseigenen Daten und die Vornahme der Archivierung ist allein der Kunde verantwortlich. INTRASOFT stellt keine Archivierungsdienste zur Verfügung.

Der Kunde bleibt Eigentümer der Daten, sowohl allgemein im Auftragsverhältnis als auch im datenschutzrechtlichen Sinne. Der Kunde ist somit hinsichtlich der Verfügungsbefugnis und des Eigentums an sämtlichen kundenspezifischen Daten allein berechtigt und verpflichtet. INTRASOFT übernimmt keinerlei Kontrolle oder Verantwortung über die vom Kunden gespeicherten und bearbeiteten Daten und Inhalte.

Wenn Inhalte des Kunden auf dessen Verschulden hin verloren gehen oder beschädigt werden, unterstützt INTRASOFT (ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und im Rahmen wirtschaftlich und technisch angemessenen und zumutbaren Aufwands) den Kunden dabei, diese in PQFORCE Cloud von der zuletzt verfügbaren Sicherungskopie des Kunden wiederherzustellen, sofern die gewählte PQFORCE Edition diesen Service vorsieht.

INTRASOFT kann bestimmte auf Anforderung des Kunden durchgeführte Massnahmen in Rechnung stellen (z.B. die Bereitstellung der Inhalte in einem speziellen Format oder zu einem bestimmten Zeitpunkt, oder das Umsetzen von speziellen Datenschutzmassnahmen). Allfällige spezielle Vereinbarungen betreffend Schutz, Löschung und/oder Übergabe von unternehmenseigenen Daten des Kunden sind im PQFORCE-Lizenzvertrag im Detail geregelt.

5. Nutzungsbedingungen für PQFORCE Cloud

INTRASOFT räumt dem Kunden für die Laufzeit der Nutzungsvereinbarung das entgeltliche, nicht ausschliessliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, widerrufbare, zeitlich limitierte, weltweit (mit Ausnahme von sanktionierten Staaten) gültige Recht ein, PQFORCE inklusive der online abrufbaren Dokumentation zu nutzen.

Die kundenseitig zu erfüllenden Software-Einsatzbedingungen für PQFORCE-Cloud sind auf der Website festgehalten. Der Kunde bestätigt mit der Nutzung von PQFORCE implizit, dass er die technischen Anforderungen erfüllt. Der Kunde kann reproduzierbare Mängel in PQFORCE (z.B. Fehlverhalten der Funktionalität, Datenverlust oder Nichtverfügbarkeit des Service) über die auf der Website angegebenen Kontaktkanäle an INTRASOFT melden.

Der Kunde darf PQFORCE nicht seinen Endkunden, mit dem Kunden verbundenen Unternehmen oder anderen Dritten auf kommerzielle Art bereitstellen. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Nutzung von PQFORCE, wenn Dritte mit seinen Kontoanmeldedaten auf PQFORCE zugreifen. Im Falle von PQFORCE Cloud ist der Kunde gegenüber INTRASOFT haftbar für allfällige Schäden, die durch den Zugriff eines Dritten mit den Kontoanmeldedaten des Kunden entstanden sind.

INTRASOFT darf den Kundennamen und dessen Logo während der Laufzeit der Nutzungsvereinbarung zu Marketing-Zwecken verwenden, z.B. auf der Website, in den traditionellen Medien (Zeitungen, Radio, Fernsehen), in digitalen News Posts (E-Mail-Kampagnen und Social Media) oder in Werbe-Flyers und -Broschüren. Der Kunde darf die Tatsache, dass er PQFORCE einsetzt, während der Laufzeit der Nutzungsvereinbarung ebenfalls öffentlich kommunizieren. Dazu ist er berechtigt, das offizielle PQFORCE-Logo von der Website einzusetzen.

6. Wartung, Weiterentwicklung und Support von PQFORCE Cloud

INTRASOFT pflegt PQFORCE und ist bemüht, die Software in Form von Feature Releases (Upgrades) stets in regelmässigen Zeitabschnitten weiterzuentwickeln. Sämtliche Weiterentwicklungen von PQFORCE werden dem Kunden während der Vertragslaufzeit unentgeltlich zur Verfügung gestellt bzw. sind mit den Nutzungsgebühren abgegolten. INTRASOFT ist ebenso bemüht sicherzustellen, dass PQFORCE in technologischer Hinsicht jederzeit dem aktuellen Stand der Software-Technik und allgemein akzeptierten Standards entspricht, übernimmt die Diagnose und Behebung von Mängeln und stellt diese in Form von Hotfix Releases (Updates) innerhalb angemessener Zeit bereit (Wartungsleistungen).

INTRASOFT ist zur Bereitstellung neuer Updates und Upgrades nicht verpflichtet, soweit dies nicht zur Mängelbehebung zwingend erforderlich ist. INTRASOFT kann die Weiterpflege von PQFORCE Cloud mit einer Benachrichtigungsfrist von 6 Monaten jederzeit einstellen.

Je nach gewählter PQFORCE Edition bietet INTRASOFT dem Kunden im Rahmen der Nutzungsvereinbarung auch einen Kundensupport mit definierten Kontaktkanälen, Verfügbarkeiten und Reaktionszeiten an. Dafür sind verschiedene Service Levels definiert. Die Details dazu sind auf der Website publiziert.

Die Immaterialgüterrechte an sämtlichen Entwicklungen von PQFORCE verbleiben in jedem Fall stets bei INTRASOFT. Eine Überlassung des Quellcode von INTRASOFT an den Kunden erfolgt in keinem Fall.

7. Datenschutz

INTRASOFT bearbeitet mit PQFORCE kundenspezifische Daten auf Anweisung des Kunden (z.B. zur Einhaltung von Löschungs- und Sperrungspflichten) und ausschliesslich zur Erfüllung der Pflichten von INTRASOFT gemäss dieser Nutzungsvereinbarung. Der Kunde gewährleistet gegenüber INTRASOFT, dass er nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen dazu berechtigt ist, die personenbezogenen Daten durch INTRASOFT und seine Dritte bearbeiten zu lassen und hält im Falle einer Verletzung dieser Gewährleistungspflicht INTRASOFT von sämtlichen Ansprüchen Dritter vollumfänglich schadlos.

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, die auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten und treffen die erforderlichen technischen, administrativen und organisatorischen Massnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes. Die Vertragsparteien verpflichten sich, ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag eingesetzten Beschäftigten und Dritten zu verpflichten, sich an die vertragliche Geheimhaltung und Datenschutzbestimmungen zu halten.

Durch die Nutzung von PQFORCE Cloud bestätigt der Kunde, dass PQFORCE Cloud seine Anforderungen betreffend Schutz von Personendaten erfüllt. Der Kunde ist für die Einholung aller Genehmigungen verantwortlich, die zur Verwendung, Bereitstellung, Speicherung und Verarbeitung von Daten in PQFORCE erforderlich sind und erteilt INTRASOFT die gleichen Genehmigungen.

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass INTRASOFT für die Bereitstellung von PQFORCE Cloud Unterauftragnehmer wie z.B. einen Hosting Provider einsetzen kann. INTRASOFT kann die Beauftragung von Dritten, insbesondere des Hosting Providers, jederzeit ändern sofern die Funktionalität, Verfügbarkeit und Sicherheitsfunktionen von PQFORCE Cloud nicht beeinträchtigt werden. INTRASOFT gewährleistet, dass die Hosting-Infrastruktur in der Schweiz steht.

INTRASOFT darf kundenspezifische Daten nur offenlegen, wenn INTRASOFT durch eine rechtskräftige und vollstreckbare Verfügung oder ein ebensolches Gerichtsurteil dazu verpflichtet wird. INTRASOFT löscht die kundenspezifischen Daten nach Ablauf oder Kündigung von PQFORCE Cloud.

8. Dauer und Beendigung der Nutzungsvereinbarung sowie Service-Aussetzung

Die Dauer der Nutzungsvereinbarung sowie Kündigungsmodalitäten sind auf der Website ersichtlich und abhängig von der gewählten Edition.

INTRASOFT kann die Nutzung von PQFORCE Cloud durch den Kunden nach eigenem Ermessen sofort aussetzen, widerrufen oder einschränken (nachfolgend als «Service-Aussetzung» bezeichnet), wenn INTRASOFT einen Verstoss des Kunden gegen wesentliche vertragliche Verpflichtungen oder eine Sicherheits- oder Rechtsverletzung feststellt oder die Erbringung von PQFORCE Cloud insbesondere auch für andere Kunden von INTRASOFT gefährden.

Während einer Service-Aussetzung von PQFORCE Cloud fallen für den Kunden weiterhin Gebühren an bzw. der Kunde hat keinen Anspruch auf Rückerstattung der für die Zeit der Aussetzung bereits bezahlten Gebühren. Wenn die Ursache der Aussetzung mit angemessenen Mitteln beseitigt werden kann, teilt INTRASOFT dem Kunden mit, welche Massnahmen er zur Wiedereinsetzung von PQFORCE Cloud ergreifen muss. Falls der Kunde es versäumt, diese Massnahmen innerhalb einer angemessenen Frist zu ergreifen, kann INTRASOFT die Nutzungsvereinbarung unmittelbar kündigen.

Eine Service-Aussetzung gilt nicht als Betriebsunterbruch für die Kalkulation der Verfügbarkeit des vereinbarten Service-Levels.

Beide Vertragsparteien können den PQFORCE-Lizenzvertrag fristlos ausserordentlich kündigen, wenn die jeweils andere Vertragspartei gegen eine wesentliche vertragliche Verpflichtung verstösst, wobei die kündigende Vertragspartei die andere schriftlich mahnt und ihr eine angemessene Nachfrist zur Erfüllung ihrer vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen einräumt.

9. Preise und Zahlungskonditionen für PQFORCE Cloud

Die Nutzungsgebühren für PQFORCE Cloud fallen periodisch im Voraus an und werden zusammen mit den Zahlungsmodalitäten im jeweiligen Abonnement bei Vertragsabschluss festgelegt.

INTRASOFT ist berechtigt, die auf der Webiste publizierten Listenpreise pro Kalenderjahr einmal um maximal 2% zu erhöhen, sollten z.B. äussere Umstände zu höheren Entwicklungs- oder Service-Kosten bei INTRASOFT führen. Solche Preisanpassungen werden dem Kunden vorgängig als einseitige Vertragsänderung kommuniziert.

Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung aller anwendbaren Nutzungsgebühren sowie sämtlicher Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe. Die Zahlung erfolgt automatisch mittel Belastung der Kreditkarte des Kunden, welche bei Erstellung des Abonnements erfasst wurde. Alle Preise im Zusammenhang mit PQFORCE Cloud verstehen sich exkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Vorausbezahlte Leistungen können nur innerhalb des vereinbarten Zeitraums in Anspruch genommen werden. Eine Unterbrechung des vereinbarten Zeitraums mit entsprechender Verlängerung der Vertragslaufzeit ist nicht möglich. INTRASOFT gewährt keine Gutschriften oder Rückerstattungen für vorausbezahlte Nutzungsgebühren oder sonstige bereits fällige oder bezahlte Nutzungsgebühren.

10. Gewährleistung

INTRASOFT gewährleistet, dass PQFORCE Cloud sowie Support und Wartung mit wirtschaftlich angemessener Sorgfalt und Fachkenntnis bereitgestellt wird. Die Gewährleistung von PQFORCE Cloud gegenüber dem Kunden erlischt mit der Beendigung der Nutzungsvereinbarung. Die INTRASOFT-Gewährleistungen umfassen nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch unsachgemässen Gebrauch, Änderungen oder Schäden, die nicht von INTRASOFT verursacht wurden, durch die Nichteinhaltung der von INTRASOFT bereitgestellten Anweisungen oder durch andere in einem PQFORCE-Lizenzvertrag oder in einer Anlage genannte Ursache entstehen.

INTRASOFT gewährleistet weder den jederzeit unterbrechungs- oder fehlerfreien Betrieb von PQFORCE Cloud, noch dass INTRASOFT alle Mängel in für den Kunden nützlicher Frist beheben kann oder in der Lage ist, Unterbrechungen oder unbefugte Zugriffe durch Dritte vollständig zu verhindern.

Zur Erbringung von PQFORCE Cloud werden Hosting Services von beauftragten Hosting Providers unter dieser Nutzungsvereinbarung ohne Wartung (d.h. auf „as-is"-Basis) und ohne jegliche Gewährleistungen beigezogen. Garantien von Hosting Providers werden ohne eigene Verpflichtung von INTRASOFT an den Kunden weitergegeben.

INTRASOFT gewährleistet, den Kunden von jeglicher Haftung für die Verletzung von schweizerischen Immaterialgüterrechten Dritter freizustellen, sofern und soweit die Verletzung solcher Drittrechte ausschliesslich durch die vertragsgemässe Nutzung von PQFORCE verursacht worden ist. Der Kunde wird INTRASOFT über geltend gemachte Drittansprüche sofort schriftlich unterrichten und ihn zur Führung der Verteidigung, einschliesslich Abschluss eines Vergleiches, ermächtigen. Der Kunde unterstützt INTRASOFT in angemessenem und zumutbarem Umfang. INTRASOFT kann zur Abwehr von Drittansprüchen nach seiner Wahl dem Kunden das Recht zur Fortsetzung der Nutzung von PQFORCE verschaffen oder PQFORCE ohne eine Verschlechterung der im Funktionsumfang beschriebenen Funktionen austauschen oder ändern. Sollten INTRASOFT keine dieser Massnahmen möglich sein, ist INTRASOFT berechtigt, von diesem Vertrag zurückzutreten. Mit der Erklärung des Vertragsrücktritts durch INTRASOFT endet das Recht des Kunden zur Nutzung von PQFORCE. Die Nutzungsgebühr wird dem Kunden in diesem Fall zurückerstattet.

Die Gewährleistungen gemäss dieser Ziff. 10 sind abschliessend und ersetzen sämtliche sonstigen eventuell bestehenden Ansprüche (gesetzlicher oder vertraglicher Natur) des Kunden, inkl. tatsächliche oder behauptete Ansprüche Dritter.

11. Haftung und Rechtsbehelfe

Die Rechtsbehelfe und die Haftung von INTRASOFT für Mängel der vertragsgegenständlichen Leistungen richten sich ausschliesslich nach Massgabe dieser Ziffer 11.

Sind die von INTRASOFT nach dieser Nutzungsvereinbarung zu erbringenden Leistungen mangelhaft, wird INTRASOFT innerhalb angemessener Frist und nach Zugang einer unverzüglichen Mängelrüge die Leistungen nach ihrer Wahl nachbessern oder erneut erbringen, sofern der Mangel im Zuständigkeits- und Einflussbereich von INTRASOFT liegt. Allfällige Mängel sind INTRASOFT umgehend nach deren Entdeckung anzuzeigen, andernfalls gelten sie als verwirkt.

Schlägt die mangelhafte Erbringung aus Gründen, die INTRASOFT zu vertreten hat, auch innerhalb einer angemessenen Nachfrist fehl, kann der Kunde die vereinbarte Vergütung um einen angemessenen Betrag mindern. Das Recht der Minderung ist der Höhe nach auf die auf den mangelhaften Leistungsteil entfallene monatliche Vergütung beschränkt.

Die Gesamthaftung von INTRASOFT, ihrer Schwester- und Muttergesellschaften, ihrer Auftragnehmer und Lieferanten, unabhängig von der jeweiligen Rechtsgrundlage, ist für alle Ansprüche des Kunden aus dieser Nutzungsvereinbarung bei tatsächlichen unmittelbaren Schäden begrenzt auf die entrichteten Nutzungsgebühren (bei wiederkehrenden Gebühren auf maximal zwölf vorangehende Monatsgebühren), die der Kunde für den schadensverursachenden Service bezahlt hat.

INTRASOFT übernimmt keine Haftung für mittelbare Schäden oder wirtschaftliche Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Geschäftsabschlüsse, Wertverlust oder Umsatzverlust, Schädigung des guten Rufs oder ausgebliebene Einsparungen sowie Schäden aus Datenverlust oder Datenschutzverletzungen, die durch den Kunden verursacht wurden.

Von der Haftung ausgeschlossen sind Beeinträchtigungen, die nicht im Einflussbereich von INTRASOFT liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag von INTRASOFT handeln, von INTRASOFT nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Dazu gehören ausdrücklich Schädigungen infolge Dritteinwirkungen wie Virenbefall, Trojanische Pferde, Hackerattacken etc., die trotz Einsatz sachgemässer Abwehrmassnahmen entstehen. Auch die vom Kunden genutzte Hardware und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen von INTRASOFT bzw. von PQFORCE haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der von INTRASOFT erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemässheit der erbrachten Leistungen. INTRASOFT übernimmt darüber hinaus keine Haftung für Schäden,

  • die ganz oder teilweise auf Produkte und Services anderer Anbieter oder Liefergegenstände, die nicht von INTRASOFT bereitgestellt wurden, zurückzuführen sind, oder für Ansprüche, die auf Rechtsverletzungen oder Verletzungen der Rechte Dritter beruhen, die durch Inhalte, Materialien, Entwürfe oder Spezifikationen des Kunden verursacht wurden;
  • aus den Folgen von unerlaubten Eingriffen, unerlaubtem Abhören etc. durch nicht berechtigte Dritte in die von INTRASOFT eingesetzte Infrastruktur;
  • infolge rechts- oder vertragswidriger Nutzung der INTRASOFT-Leistungen des Kunden.

Im Übrigen wird jede weiterführende Haftung von INTRASOFT explizit ausgeschlossen, soweit INTRASOFT nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Regelungen haftet.

Der Kunde stimmt zu, INTRASOFT sowie ihre Schwester- und Muttergesellschaften, andere Kunden, Auftragnehmer und Lieferanten von und gegen Klagen, Schäden und Forderungen Dritter, die einem Dritten aus oder in Zusammenhang mit der Verletzung dieser Bedingungen durch den Kunden entstehen, freizustellen und schadlos zu halten. Der Kunde hält INTRASOFT schadlos von allen Ansprüchen, die in einer tatsächlichen oder angedrohten Verletzung dieser Bedingungen oder den jeweils anwendbaren Gesetzen oder Vorschriften gründen.

12. Änderung der Nutzungsvereinbarung und Kommunikation

INTRASOFT behält sich das Recht vor, die vorliegende Nutzungsvereinbarung durch schriftliche Kommunikation an den Kunden einseitig zu ändern (nachfolgend als «einseitige Vertragsänderung» bezeichnet). Gründe für einseitige Vertragsänderungen sind insbesondere, jedoch nicht ausschliesslich, Effizienzverbesserungen bei INTRASOFT-seitigen Abläufen zur Erbringung der Service-Qualität, angepasste Service-Levels gegenüber Kunden aufgrund von Kunden- bzw. Marktbedürfnissen, Preisanpassungen (siehe Ziffer 9) oder auch neue gesetzliche Rahmenbedingungen, zu deren Einhaltung INTRASOFT verpflichtet ist.

Eine einseitige Vertragsänderung tritt zum kommunizierten Datum (frühestens 30 Tage nach erfolgter Kommunikation) in Kraft, sofern der Kunde nicht davor schriftlich Einwand erhebt. Erhebt der Kunde rechtzeitig und begründet schriftlichen Einwand gegen eine einseitige Vertragsänderung, erhält er ein ausserordentliches Kündigungsrecht von 6 Monaten ab dem Zeitpunkt seines Einwands, sollte die Kündigungsfrist des gewählten Abonnements länger sein. Während dieser Frist gilt die bisherige Nutzungsvereinbarung unverändert. Verstreicht diese Frist ohne Kündigung des Kunden, tritt die einseitige Vertragsänderung unmittelbar in Kraft.

Einseitige Vertragsänderungen erfolgen mittels E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse sowie auf der Website. Rückwirkende Änderungen der Nutzungsvereinbarung sind grundsätzlich ausgeschlossen.

13. Anwendbares Recht und sonstige Vertragsbedingungen

Falls eine der Bedingungen der Nutzungsvereinbarung im Rahmen des geltenden Rechts ungültig oder undurchführbar ist, sind die übrigen Bedingungen davon nicht betroffen und gelten weiterhin in vollem Umfang.

Soweit Bedingungen ihrer Natur nach über den Beendigungszeitpunkt der Nutzungsvereinbarung hinaus gelten, bleiben sie bis zu ihrer Erfüllung in Kraft und gelten auch für eventuelle Rechtsnachfolger und Zessionare.

INTRASOFT ist ein unabhängiger Vertragsnehmer und weder im Auftrag oder im Rahmen eines Joint Venture noch als Partner- oder Treuhandunternehmen für den Kunden tätig und übernimmt keine rechtlichen Verpflichtungen des Kunden oder die Verantwortung für die Geschäftstätigkeit oder den Geschäftsbetrieb des Kunden. INTRASOFT ist weder für dessen Geschäftstätigkeit, noch für dessen Versäumnisse, Äusserungen oder Angebote verantwortlich.

Die Abtretung von Rechten aus dieser Nutzungsvereinbarung ist dem Kunden nicht gestattet. Die Abtretung von Zahlungsansprüchen durch INTRASOFT und die Abtretung von Rechten durch INTRASOFT in Verbindung mit dem Verkauf des INTRASOFT-Geschäftsteils, zu dem PQFORCE gehört, oder einer Umstrukturierung der mit INTRASOFT verbundenen Unternehmen, bedarf keiner Zustimmung des Kunden.

Die Nutzungsvereinbarung setzt etwaige Handelsbräuche, vor- oder ausservertragliche Absprachen oder Erklärungen zwischen den Vertragsparteien ausser Kraft. Aus dieser Nutzungsvereinbarung oder einem Geschäftsvorgang unter dieser Nutzungsvereinbarung ergibt sich weder eine Klagebefugnis noch ein Klagegegenstand für Dritte. Beide Vertragsparteien kommen überein, keine Klage im Zusammenhang mit dieser Nutzungsvereinbarung später als zwei Jahre nach Auftreten des Klagegegenstands einzureichen.

Die Vertragsparteien vereinbaren, eventuelle Meinungsverschiedenheiten oder Beanstandungen zunächst einvernehmlich lösen zu wollen. Soweit unter dieser Nutzungsvereinbarung Freigaben, Abnahmen, Einwilligungen, Zugriffsberechtigungen, Mitwirkungshandlungen oder ähnliche Massnahmen seitens einer Vertragspartei erforderlich sind, dürfen diese nicht ohne triftigen Grund verzögert oder verweigert werden.

Die Bedingungen in der vorliegenden Nutzungsvereinbarung gelten ausschliesslich. Vertragsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen.

Für diese Nutzungsvereinbarung kommen die materiellen Gesetze der Schweiz unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und der Vertragskonvention der Vereinten Nationen für den internationalen Warenverkauf (Wiener Kaufrecht) zur Anwendung. Sämtliche Rechte und Pflichten werden ausschliesslich vor dem zuständigen Gericht in Zug (Schweiz) verhandelt.

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